Die Versorgungsordnung ist das Regelwerk, das die betriebliche Altersvorsorge im Unternehmen einheitlich ordnet. Sie legt fest, wer welche Versorgung erhält, welche Durchführungswege gelten und wie der Arbeitgeberzuschuss berechnet wird. Spätestens seit der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss auch für Altzusagen greift, ist sie für jedes Unternehmen mit Entgeltumwandlung praktisch unverzichtbar.

Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss

Wandeln Beschäftigte Entgelt in betriebliche Altersvorsorge um und spart der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge, muss er diese Ersparnis – pauschal bis zu 15 Prozent des umgewandelten Betrags – als Zuschuss weitergeben. Seit 2022 gilt das auch für vor 2019 abgeschlossene Vereinbarungen. Wer das nicht umsetzt, riskiert Nachforderungen.

Was in die Versorgungsordnung gehört

  • Geltungsbereich: Welche Mitarbeitergruppen sind erfasst?
  • Durchführungswege: Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionszusage – was wird angeboten?
  • Zuschussregelung: Höhe und Berechnung des Arbeitgeberzuschusses.
  • Verfahren: Wie wird die Entgeltumwandlung beantragt und dokumentiert?
  • Gleichbehandlung: Klare, sachgerechte Kriterien, um Diskriminierungsvorwürfe zu vermeiden.
Eine Versorgungsordnung ist kostenneutral umsetzbar – ihr Fehlen ist es selten.

Warum sie den Geschäftsführer schützt

Ohne klare Regeln drohen Ungleichbehandlung, fehlerhafte Zuschüsse und im Streitfall die persönliche Haftung des Geschäftsführers. Eine gut gemachte Versorgungsordnung schafft Transparenz, dokumentiert die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten und macht die bAV im Unternehmen verwaltbar.

Häufige Fragen

Brauchen auch kleine Unternehmen eine Versorgungsordnung?

Sobald auch nur eine Entgeltumwandlung läuft, ist eine klare Regelung sinnvoll. Sie schützt vor Fehlern beim Pflichtzuschuss und vor Ungleichbehandlung.

Ist die Einführung teuer?

Die Versorgungsordnung selbst ist in der Regel kostenneutral. Sie ordnet bestehende Pflichten, statt neue Kosten zu schaffen.

Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Steuerliche Wirkungen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab und können sich durch Gesetzesänderungen verändern. Vergangene Wertentwicklungen sind keine Garantie für künftige Renditen.

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