Die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht spart dem Geschäftsführer und der GmbH spürbar Beiträge. Doch sie hat eine Kehrseite: Aus der gesetzlichen Rentenversicherung fließt künftig kein zusätzlicher Anspruch mehr. Was das konkret bedeutet, wird oft unterschätzt.
Bereits erworbene Ansprüche bleiben erhalten
Wer in der Vergangenheit in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, verliert diese Anwartschaften nicht. Die bis zur Befreiung erworbenen Entgeltpunkte bleiben bestehen und werden später als Rente ausgezahlt. Eingefroren wird also der Zuwachs, nicht der Bestand.
Die Lücke ist real – und planbar
Ohne weitere Einzahlungen wächst die gesetzliche Rente nicht mehr. Bei einem Geschäftsführer, der mit Anfang 40 SV-frei wird, kann das über die Jahre eine erhebliche Versorgungslücke bedeuten. Die gute Nachricht: Die eingesparten Beiträge sind genau das Kapital, mit dem sich diese Lücke gezielter und oft renditestärker schließen lässt.
- Betriebliche Altersvorsorge über die GmbH – steueroptimiert und maßgeschneidert.
- Private fondsbasierte Vorsorge – flexibel, mit Renditechancen oberhalb der gesetzlichen Rente.
- Optional: freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente, wenn bestimmte Ansprüche erhalten werden sollen.
Die SV-Befreiung ist kein Verzicht auf Versorgung – sie ist die Entscheidung, sie selbst in die Hand zu nehmen.
Was beim Übergang zu beachten ist
Wichtig sind die Mindestversicherungszeiten für bestimmte Leistungen, etwa die Erwerbsminderungsrente oder die Voraussetzungen für die Regelaltersrente. Wer kurz vor dem Erreichen einer solchen Schwelle steht, sollte prüfen, ob freiwillige Beiträge sinnvoll sind, bevor die Befreiung greift.
Häufige Fragen
Bekomme ich später überhaupt noch gesetzliche Rente?
Ja, wenn die allgemeine Wartezeit erfüllt ist. Ausgezahlt wird die Rente auf Basis der bis zur Befreiung erworbenen Ansprüche.
Kann ich freiwillig weiter einzahlen?
In bestimmten Konstellationen ja. Ob das sinnvoll ist, hängt von Ihren bereits erreichten Ansprüchen und Ihren Versorgungszielen ab.
Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Steuerliche Wirkungen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab und können sich durch Gesetzesänderungen verändern. Vergangene Wertentwicklungen sind keine Garantie für künftige Renditen.

