Die Frage, ob ein GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig oder selbstständig tätig ist, klingt einfach. In der Praxis ist sie es nicht. Die Antwort entscheidet darüber, ob Sie monatlich vierstellige Beträge in die Sozialversicherung einzahlen oder nicht. Sie entscheidet auch darüber, wie viel Gestaltungsspielraum Sie für Ihre Altersvorsorge haben.
Der Mythos der 50-Prozent-Beteiligung
Häufig hört man: „Ab 50 Prozent Beteiligung bin ich selbstständig." Das ist eine vereinfachte Faustregel, die in der Realität oft schiefgeht. Die Deutsche Rentenversicherung schaut auf die tatsächliche Stellung, nicht allein auf den Gesellschaftsvertrag.
Die echten Kriterien
Maßgeblich sind drei Bereiche:
- Weisungsfreiheit. Können Sie Ihre Arbeit nach Zeit, Ort und Inhalt frei gestalten? Oder berichten Sie an einen Aufsichtsrat oder Mitgesellschafter, der Ihnen Anweisungen geben kann?
- Einflussnahme auf Gesellschafterbeschlüsse. Können Sie unerwünschte Beschlüsse verhindern, etwa durch Sperrminorität oder ein Veto-Recht?
- Unternehmerisches Risiko. Tragen Sie als Geschäftsführer das wirtschaftliche Risiko mit, etwa durch Bürgschaften für die GmbH oder substanzielle Kapitaleinlagen?
Erst die Gesamtschau dieser Kriterien führt zur Statusfeststellung. Eine 30-Prozent-Beteiligung kann durch ein vertraglich vereinbartes Veto-Recht zu Selbstständigkeit führen. Eine 60-Prozent-Beteiligung kann trotzdem in die Pflichtversicherung führen, wenn der Geschäftsführer faktisch weisungsgebunden ist.
Statusfeststellungsverfahren als saubere Lösung
Statt zu hoffen, dass die Selbsteinschätzung später hält, lohnt sich ein formelles Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung. Das Ergebnis ist ein rechtssicherer Bescheid, der auch einer Betriebsprüfung standhält.
Lieber drei Monate Verfahren, als sieben Jahre später eine Nachforderung über 200.000 Euro.
Was eine Befreiung konkret bedeutet
Wird der Status „selbstständig" festgestellt, fallen für Sie die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und teilweise Kranken- und Pflegeversicherung weg. Bei einem Geschäftsführer-Gehalt von 120.000 Euro pro Jahr summiert sich das schnell auf 15.000 bis 20.000 Euro Ersparnis jährlich, abhängig von Krankenkasse und Altersgrenze.
Das Geld bleibt nicht einfach übrig. Es eröffnet den Gestaltungsspielraum für eine zielgerichtete Altersvorsorge über die GmbH, etwa per Pensionszusage oder Unterstützungskasse.

