Viele Pensionszusagen aus den vergangenen Jahrzehnten haben ein gemeinsames Problem: Sie sind unterfinanziert. Das Versprechen steht in der Bilanz, das Kapital, um es zu erfüllen, fehlt aber teilweise. Die Rückdeckungsversicherung ist das Instrument, mit dem die GmbH genau diese Lücke schließt.

Was eine Rückdeckung leistet

Die GmbH schließt eine Versicherung auf das Leben des Geschäftsführers ab und ist selbst Versicherungsnehmerin und Bezugsberechtigte. Die Versicherung baut planmäßig das Kapital auf, das später für die Rente oder Kapitalleistung gebraucht wird. Bei der kongruenten Rückdeckung sind Leistung der Versicherung und Verpflichtung aus der Zusage aufeinander abgestimmt.

  • Planbarkeit: Das benötigte Kapital wird systematisch aufgebaut statt aus dem laufenden Cashflow gestemmt.
  • Bilanzielle Klarheit: Dem Verpflichtungsposten steht ein Aktivwert gegenüber.
  • Insolvenzschutz: Über eine Verpfändung an den Geschäftsführer lässt sich das Deckungskapital vor dem Zugriff anderer Gläubiger schützen.

Das Thema Unterdeckung ehrlich angehen

Die handelsrechtliche Pensionsrückstellung und der tatsächliche Wert der Rückdeckung klaffen häufig auseinander. Niedrige Rechnungszinsen haben die Verpflichtungen über Jahre größer wirken lassen. Wer eine bestehende Zusage hat, sollte den Deckungsgrad kennen – und wissen, ob im Rentenfall genug Kapital vorhanden ist.

Eine Pensionszusage ohne ausreichende Rückdeckung ist wie ein Dach ohne Sparren. Es sieht von außen gut aus, bis es darauf ankommt.

Was Sie konkret prüfen sollten

  1. Wie hoch ist die Verpflichtung laut Gutachten – und wie hoch der Wert der Rückdeckung?
  2. Ist die Rückdeckung an den Begünstigten verpfändet (Insolvenzschutz)?
  3. Passt die Anlageform der Rückdeckung noch zur Restlaufzeit?
  4. Gibt es eine Lösung für eine bestehende Unterdeckung, bevor der Rentenfall eintritt?

Häufige Fragen

Muss jede Pensionszusage rückgedeckt sein?

Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht, aber ohne Rückdeckung trägt die GmbH das volle Finanzierungsrisiko aus dem Betriebsvermögen. In der Praxis ist die Rückdeckung der Regelfall.

Was bringt die Verpfändung?

Sie stellt sicher, dass das aufgebaute Kapital im Insolvenzfall der GmbH dem Geschäftsführer zusteht und nicht in die Masse fällt.

Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Steuerliche Wirkungen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab und können sich durch Gesetzesänderungen verändern. Vergangene Wertentwicklungen sind keine Garantie für künftige Renditen.

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