Die größte Hürde bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht der Beitrag, sondern die Gesundheitsprüfung. Wer Vorerkrankungen hat, erhält oft nur Ausschlüsse, Risikozuschläge oder gar keinen Schutz. Genau hier setzen betriebliche Kollektivverträge an.

Das Prinzip des Kollektivs

Schließt ein Arbeitgeber für eine Gruppe von Mitarbeitern oder Geschäftsführern einen Rahmenvertrag, verteilt sich das Risiko auf viele Schultern. Der Versicherer kann deshalb auf umfangreiche Gesundheitsfragen verzichten oder sie stark vereinfachen – häufig genügen eine Dienstfähigkeitserklärung oder wenige Eckfragen.

  • Vereinfachte oder entfallende Gesundheitsprüfung – Zugang trotz Vorerkrankungen.
  • Garantierte Mindestabsicherung ohne individuelle Risikobewertung.
  • Option, den Schutz später aufzustocken, oft ohne erneute volle Prüfung.

Für wen das besonders wertvoll ist

Geschäftsführer, die privat an einer BU gescheitert sind, finden über die betriebliche Lösung oft erstmals Zugang zu einem soliden Schutz. Auch jüngere Mitarbeiter, die noch keine private Police haben, profitieren von der einfachen Aufnahme.

Der beste BU-Schutz ist der, den man tatsächlich bekommt. Für viele ist das Kollektiv die einzige offene Tür.

Worauf Sie achten sollten

  1. Höhe der garantierten Absicherung – reicht sie für Ihren Lebensstandard?
  2. Definition der Berufsunfähigkeit – ab welchem Grad und für welchen Beruf wird geleistet?
  3. Nachversicherungsgarantien – lässt sich der Schutz bei steigendem Einkommen erhöhen?
  4. Portabilität – was passiert beim Ausscheiden aus dem Unternehmen?

Häufige Fragen

Ist der Schutz schlechter als eine private BU?

Nicht zwingend. Die Leistungsdefinitionen sind oft solide. Der Unterschied liegt meist in der Höhe und in der Portabilität, nicht in der Qualität des Schutzes.

Gilt das auch für Einzelgeschäftsführer?

Auch kleine Unternehmen können Zugang zu Kollektiv- oder Gruppentarifen erhalten. Wir prüfen, welche Lösung für Ihre Größe offensteht.

Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Steuerliche Wirkungen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab und können sich durch Gesetzesänderungen verändern. Vergangene Wertentwicklungen sind keine Garantie für künftige Renditen.

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