Die betriebliche Altersvorsorge wird oft als reines Wohlfühlthema behandelt. Tatsächlich birgt sie für Geschäftsführer ein unterschätztes Haftungsrisiko. Denn die Pflichten rund um Beratung, Information und korrekte Abwicklung treffen das Unternehmen – und damit seine Leitung.
1. Der vergessene Pflichtzuschuss
Seit dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss auf Entgeltumwandlung müssen Unternehmen die eingesparten Sozialabgaben weitergeben. Wer das übersieht, schuldet den Zuschuss rückwirkend. Bei vielen Verträgen über mehrere Jahre summiert sich das schnell.
2. Auskunfts- und Informationspflichten
Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten über die Möglichkeit der Entgeltumwandlung und die Bedingungen informieren. Unterbleibt das oder ist die Information fehlerhaft, kann daraus ein Schadenersatzanspruch entstehen, wenn einem Mitarbeiter dadurch ein Nachteil erwächst.
3. Fehlerhafte Durchführung
- Falsch berechnete oder nicht abgeführte Beiträge.
- Ungleichbehandlung einzelner Mitarbeitergruppen ohne sachlichen Grund.
- Lücken bei der Anpassung laufender Leistungen.
Haftung entsteht selten aus bösem Willen – fast immer aus fehlender Struktur.
Der wirksamste Schutz: klare Strukturen
Eine schriftliche Versorgungsordnung, dokumentierte Informationsprozesse und eine saubere Abwicklung sind der beste Schutz. Sie zeigen im Streitfall, dass der Geschäftsführer seine Pflichten ernst genommen und ordnungsgemäß erfüllt hat. Wer die bAV einmal richtig aufsetzt, nimmt das Haftungsthema dauerhaft vom Tisch.
Häufige Fragen
Hafte ich auch persönlich mit meinem Vermögen?
Eine Pflichtverletzung kann zu Schadenersatzansprüchen gegen die Gesellschaft und in bestimmten Fällen gegen den Geschäftsführer persönlich führen. Saubere Prozesse minimieren dieses Risiko erheblich.
Wie fange ich an?
Mit einer Bestandsaufnahme: Welche Verträge laufen, wird der Pflichtzuschuss korrekt geleistet, gibt es eine Versorgungsordnung? Daraus ergibt sich der Handlungsbedarf.
Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Steuerliche Wirkungen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab und können sich durch Gesetzesänderungen verändern. Vergangene Wertentwicklungen sind keine Garantie für künftige Renditen.

